LAG Köln - Urteil vom 18.01.2002
4 Sa 21/01
Normen:
BAT § 70 ; BDO § 56 ; BDO § 64 Abs. 2 ; BGB § 133 ; BGB § 613a Abs. 1, 2 ; BGB § 626 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2003, 40
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 02.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 720/00

Altersversorgung eines beurlaubten Beamten

LAG Köln, Urteil vom 18.01.2002 - Aktenzeichen 4 Sa 21/01

DRsp Nr. 2003/4920

Altersversorgung eines beurlaubten Beamten

»Eine Klausel in der arbeitvertraglichen Versorgungszusage an einen beurlaubten Beamten, die die Altersversorgung trotz Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses bis zum Versorgungsfall unter die Bedingung stellt, dass die Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis nicht widerrufen ist, ist unwirksam.«

Normenkette:

BAT § 70 ; BDO § 56 ; BDO § 64 Abs. 2 ; BGB § 133 ; BGB § 613a Abs. 1, 2 ; BGB § 626 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten - soweit über ihren Streit mit dem vorliegenden Teilurteil entschieden wird - um Ansprüche aus einer Altersversorgungszusage.