ArbG Hannover, vom 01.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 342/04
Alterteilzeitverhältnis bei Betriebsübergang nach Insolvenzeröffnung - Einstandspflichten von Arbeitgeber und Insolvenzverwalter - Erfüllungswirkung von Arbeitgeberzahlungen
LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 1326/04
DRsp Nr. 2006/1661
Alterteilzeitverhältnis bei Betriebsübergang nach Insolvenzeröffnung - Einstandspflichten von Arbeitgeber und Insolvenzverwalter - Erfüllungswirkung von Arbeitgeberzahlungen
»1. Übernimmt der Arbeitgeber einen Betrieb nach Insolvenzeröffnung, geht das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf ihn über. Er schuldet Arbeitsentgelt für den Teil der Freistellungsphase, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Kläger nach der Insolvenzeröffnung während der Arbeitsphase Arbeitsleistungen erbracht hat. Bei dieser "spiegelbildlichen" Zuordnung nach der Rechtsprechung des BAG (19.10.2004 - 9 AZR 647/03) handelt es sich bei geometrischer Betrachtung auf derselben Zeitachse um eine Parallelverschiebung. Die Lage der Zeitabschnitte ist gleich, nicht um den Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitsphase gespiegelt.
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