Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Verlustes aus der Aufgabe von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.
Die Kläger waren etwa seit dem Jahr 1990 zunächst alleinige Gesellschafter der C... GmbH (im Folgenden: GmbH). In der Zeit von 1994 bis 1999 war darüber hinaus Herr D... an der GmbH beteiligt. Anfang Oktober 2004 stellte der Kläger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wurde am 30.11.2005 eingestellt. Das Insolvenzverfahren ist laut Handelsregister durch Beschluss des Amtsgerichts E... vom 13.05.2014 aufgehoben worden.
Der Beklagte schätzte die Besteuerungsgrundlagen für das Streitjahr mit Bescheid vom 06.01.2012 und setzte die Einkommensteuer auf 18.290 € fest. Dagegen wandten sich die Kläger mit ihrem Einspruch vom 21.12.2012. Nachdem sie ihre Einkommensteuererklärung nachgereicht hatten, setzte der Beklagte mit geändertem Bescheid vom 13.09.2013 die Einkommensteuer auf 10.742 € fest.
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