FG Köln - Urteil vom 18.03.2015
4 K 3157/11
Normen:
UStG § 3 Abs 1a; UStG § 6a Abs 3; UStDV § 17c Abs 1; UStG § 4 Nr 1 Buchstabe b;
Fundstellen:
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 409

Anforderungen an den Nachweis für ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen

FG Köln, Urteil vom 18.03.2015 - Aktenzeichen 4 K 3157/11

DRsp Nr. 2015/9493

Anforderungen an den Nachweis für ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen

Nach der Rechtsprechung des EuGH und BFH sind der Buch- und der Belegnachweis keine materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, sondern bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer die Beweise zu erbringen hat. Trotz fehlender Nachweise ist die Steuerbefreiung ausnahmsweise zu gewähren, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen.

Normenkette:

UStG § 3 Abs 1a; UStG § 6a Abs 3; UStDV § 17c Abs 1; UStG § 4 Nr 1 Buchstabe b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anforderungen an den Nachweis für ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen.

Der Kläger betrieb im Streitjahr im Gewerbegebiet A in … D, C-Straße …, unter der Firma H einen Einzelhandel mit Teppichen.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung für das Streitjahr (Bericht vom 2.11.2005) stellte der Prüfer Folgendes fest: