Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 wird die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht - vom 21.06.2011, HRB 723334,
aufgehoben.
2.Die Registersache wird zur Behandlung und Entscheidung in eigener Zuständigkeit über die Anmeldung vom 07.04.2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das
Amtsgericht Stuttgart - Registergericht - (HRB 723334)
zurückgegeben.
3.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
4.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 3.000,00 festgesetzt.
I.
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