BFH - Urteil vom 23.10.2018
VI R 5/17
Normen:
EStG § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2019, 85
BFH/NV 2019, 225
BFHE 262, 425
DStRE 2019, 129
FR 2020, 265
HFR 2019, 180
NZG 2019, 237
ZEV 2019, 239
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 16.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2629/14

Anforderungen an die Ermittlung der Gewinnerzielungsabsicht einer PferdepensionZulässigkeit einer generationenübergreifenden Totalgewinnprognose

BFH, Urteil vom 23.10.2018 - Aktenzeichen VI R 5/17

DRsp Nr. 2019/502

Anforderungen an die Ermittlung der Gewinnerzielungsabsicht einer Pferdepension Zulässigkeit einer generationenübergreifenden Totalgewinnprognose

1. Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose unter Einbeziehung des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers kommt bei einem Landwirtschaftsbetrieb in Betracht, wenn der aktuell zu beurteilende Steuerpflichtige infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs in Form von positiven Einkünften bei seinem unentgeltlichen Rechtsnachfolger gelegt hat. 2. Dies gilt zugleich betriebsübergreifend auch dann, wenn der Landwirtschaftsbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose ist dann ungeachtet der Entstehung zweier landwirtschaftlicher Betriebe für einen fiktiven konsolidierten Landwirtschaftsbetrieb zu erstellen (Anschluss an BFH-Urteil vom 7. April 2016 IV R 38/13, BFHE 253, 390, BStBl II 2016, 765).

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Dezember 2016 4 K 2629/14 F aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2;

Gründe

I.