Auf die Revision der Familienkasse wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.07.2021 -
Der Bescheid der Familienkasse vom 31.03.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2020 wird dahingehend geändert, dass der Klägerin am 29.06.2020 ein Anspruch auf Auszahlung des für ihre Kinder A und B für die Monate Mai 2018 bis einschließlich April 2019 festgesetzten Kindergelds in Höhe von 4.656 € zustand.
Im Übrigen wird die Revision der Familienkasse als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Familienkasse zu tragen.
I.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|