FG Hamburg - Urteil vom 21.04.2009
2 K 268/07
Normen:
AO § 39; EStG § 17;

Anforderungen an die Gesellschafterstellung gemäß § 17 EStG

FG Hamburg, Urteil vom 21.04.2009 - Aktenzeichen 2 K 268/07

DRsp Nr. 2009/17632

Anforderungen an die Gesellschafterstellung gemäß § 17 EStG

Um Gesellschafter im Sinne von § 17 EStG zu sein, reicht es nicht aus, wenn Gesellschaftsanteile lediglich über einen Treuhänder gehalten werden, dessen Pflichten sich im wesentlichen darin erschöpfen, Leistungen und Unterlagen, die den Gesellschaftsanteil betreffen, an Treugeber weiterzuleiten sowie mindestens einmal im Vierteljahr oder auf Anforderung Auskunft zu erteilen und über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu berichten. Ob der Treugeber faktisch einen größeren Einfluss gehabt hat, ist unerheblich.

Normenkette:

AO § 39; EStG § 17;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Berücksichtigung von Darlehensverlusten als Anschaffungskosten einer Beteiligung an der Fa. A GmbH (im Folgenden: GmbH) gemäß § 17 Abs. 2 Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG).