Der Kläger begehrt die Berücksichtigung von Darlehensverlusten als Anschaffungskosten einer Beteiligung an der Fa. A GmbH (im Folgenden: GmbH) gemäß § 17 Abs. 2 Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG).
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