Der Kläger verlangt von den Beklagten, die Säuglings- und Kindernahrungsmittel herstellen, Schadensersatz wegen Kariesbefalles seines Milchzahngebisses.
Die Erstbeklagte produziert und vertreibt seit etwa 30 Jahren u.a. Frucht- und Gemüsesäfte für Säuglinge und Kleinkinder, darunter den "H.-Karotten-Früchte-Trunk". Seit dem Jahre 1988 befindet sich auf den Fläschchen, in denen die Erstbeklagte ihre Frucht- und Gemüsesäfte vertreibt, ein Hinweis, daß durch "dauernuckelnden Genuß" Kariesbefall an den Zähnen der Kinder eintreten kann.
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