BFH - Urteil vom 16.05.2013
IV R 54/11
Normen:
EStG § 15 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 25.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 38/08

Anforderungen an eine personelle Verflechtung von Besitz- und Betriebsgesellschaft als Voraussetzung der Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 16.05.2013 - Aktenzeichen IV R 54/11

DRsp Nr. 2013/18986

Anforderungen an eine personelle Verflechtung von Besitz- und Betriebsgesellschaft als Voraussetzung der Betriebsaufspaltung

1. NV: Eine personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen ist regelmäßig gegeben, wenn die Personen, die an beiden Unternehmen zusammen mehrheitlich beteiligt sind und damit das Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft) beherrschen, auch im Besitzunternehmen über die Mehrheit der Stimmen verfügen und im Besitzunternehmen kraft Gesetzes oder vertraglich wenigstens für Geschäfte des täglichen Lebens das Mehrheitsprinzip maßgeblich ist (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. NV: Stehen zugleich Geschäftsführungsbefugnisse im Besitzunternehmen und/oder Betriebsunternehmen nicht oder nicht ausschließlich den Mehrheitsgesellschaftern zu, so ist ausnahmsweise im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob die Regelungen zur Geschäftsführung der Annahme einer Beherrschungsidentität entgegenstehen.