Anlage: (§ 3 ErbStDV) ErbStDV
Stand: 19.12.2022
zuletzt geändert durch:
Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, BGBl. I S. 2432

Anlage: (§ 3 ErbStDV) ErbStDV Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Anlage: (§ 3 ErbStDV)

ErbStDV ( Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung )

Anlage Muster 2
3 ErbStDV) Firma Erbschaftsteuer An das Finanzamt - Erbschaftsteuerstelle - Anzeige über die Auszahlung oder Zurverfügungstellung von Versicherungssummen oder Leibrenten an einen anderen als den Versicherungsnehmer (§ 33 Abs. 3 ErbStG und § 3 ErbStDV)
1. Versicherter und Versicherungsnehmer (wenn er ein anderer ist als der Versicherte)
a) Name und Vorname, Identifikationsnummer
b) Geburtsdatum
c) Anschrift
d) Todestag
e) Sterbeort
f) Standesamt und Sterberegister-Nr.

Zeitpunkt der Auszahlung beziehungsweise Zurverfügungstellung in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer nicht verstorben ist: 2. Versicherungsschein-Nr.
3. Bei Kapitalversicherung Auszuzahlender Versicherungsbetrag vor Abzug von einzubehaltender Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (einschließlich Dividenden und dergleichen abzüglich noch geschuldeter Prämien, vor der Fälligkeit der Versicherungssumme gewährter Darlehen, Vorschüsse und dergleichen) EUR
Bei Rentenversicherung Jahresbetrag EUR Dauer der Rente
4. Zahlungsempfänger ist □ als Inhaber des Versicherungsscheins* □ als Bevollmächtigter, gesetzlicher Vertreter des* □ als Begünstigter* □ aus einem anderen Grund (Abtretung, Verpfändung, gesetzliches Erbrecht, Testament und dergleichen) und welchem?* * Zutreffendes ist anzukreuzen 5.