Anlage: (§ 8 ErbStDV) ErbStDV
Stand: 19.12.2022
zuletzt geändert durch:
Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, BGBl. I S. 2432

Anlage: (§ 8 ErbStDV) ErbStDV Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Anlage: (§ 8 ErbStDV)

ErbStDV ( Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung )

Anlage Muster 6
8 ErbStDV) Amtsgericht/Notariat Schenkungsteuer An das Finanzamt - Erbschaftsteuerstelle - Die anliegende beglaubigte Abschrift/Ablichtung wird mit folgenden Bemerkungen übersandt: 1.Schenker Name, Vorname, Identifikationsnummer Geburtstag Anschrift 2.Beschenkter Name, Vorname, Identifikationsnummer Geburtstag Anschrift 3.Vertrag vom Urkundenverzeichnis-Nr. 4.Ergänzende Angaben (§ 34 ErbStG, § 8 ErbStDV)
Persönliches Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehegatte oder Lebenspartner) des Erwerbers zum Schenker (z. B. Kind, Geschwisterkind, Bruder der Mutter, nicht verwandt)

Verkehrswert des übertragenen Vermögens Bei Grundbesitz: letzter Einheitswert/Grundbesitzwert (Nichtzutreffendes ist zu streichen) Wert, der der Kostenberechnung zugrunde liegt
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5.Sonstige Angaben Zur Verfahrensvereinfachung und Vermeidung von Rückfragen werden mit Einverständnis der Urkundsparteien folgende Angaben gemacht, soweit sie nicht bereits aus dem Vertrag ersichtlich sind:
Valutastand der übernommenen Verbindlichkeiten am Tag der Schenkung Jahreswert von Gegenleistungen wie z. B. Nießbrauch Höhe der Notargebühren
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Ort, Datum Unterschrift