Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag
BGH, Beschluß vom 30.01.1992 - Aktenzeichen II ZB 15/91
DRsp Nr. 1993/829
Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag
»Der Niederschrift über den Beschluß, mit dem die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft einem mit einer GmbH abgeschlossenen Unternehmensvertrag zugestimmt hat, ist der Unternehmensvertrag als Anlage beizufügen. Der Zustimmungsbeschluß nebst Anlage ist der Anmeldung zum Handelsregister beizufügen (Ergänzung zu BGHZ 105, 324).«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.