BGH, Beschluß vom 20.05.1981 - Aktenzeichen V ZB 25/79
DRsp Nr. 1994/5034
Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft
Ehegatten können sich zum Zwecke des Erwerbs und Haltens eines Familienheims in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen.
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