Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund der erfolgswirksamen Passivierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern der Klägerin angenommen hat.
Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom ... 1980 unter der Firma A GmbH gegründet und am ... 1981 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht B eingetragen. Die Firma wurde mit Neufassung des Gesellschaftsvertrags vom ... 1987 in C mbH geändert. Der Sitz der Klägerin wurde sodann nach D verlegt, wo sie am ... 1988 in das Handelsregister eingetragen wurde. Der Gegenstand des Unternehmens war in den Streitjahren die XXX. Weitere Namensänderungen erfolgten in 2000 und 2008.
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