FG Hamburg - Urteil vom 11.12.2007
1 K 278/04
Normen:
FördG § 1 ; FördG § 3 Satz 1 Nr. 1 ; FördG § 4 Abs. 1 Satz 3 ; FördG § 4 Abs. 2 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 446 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 873

Anschaffung eines Grundstücks durch Konservierungsgesellschaft

FG Hamburg, Urteil vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 1 K 278/04

DRsp Nr. 2008/5365

Anschaffung eines Grundstücks durch Konservierungsgesellschaft

1. Der Anspruch auf Sonderabschreibungen für ein abnutzbares unbewegliches Wirtschaftsgut nach dem FördG setzt dessen Anschaffung bis zum Ende des Jahres seiner Fertigstellung voraus. Der Begriff der Anschaffung ist nach den für das Ertragsteuerrecht geltenden Maßstäben dahin auszulegen, dass der Erwerb wirtschaftlichen Eigentums erforderlich, aber auch ausreichend ist. 2. Maßgebend für die Zurechnung eines Grundstücks aufgrund wirtschaftlichen Eigentums i.S.v. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist insbesondere, dass dem Berechtigten dessen Substanz und Ertrag zustehen. Bei einer Übertragung ist dies grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Fall, in dem Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten i.S.d. § 446 BGB auf den Erwerber übergehen. Bei Fehlen einzelner Merkmale entscheidet eine Gesamtwürdigung im Einzelfall.