BFH - Urteil vom 21.07.1992
IX R 14/89
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 2 ; HGB § 255 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 1993, 285
BB 1993, 635
BFHE 169, 313
BStBl II 1993, 484
DStZ 1993, 152
NJW 1993, 1735
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen EFG 1989, 169

Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

BFH, Urteil vom 21.07.1992 - Aktenzeichen IX R 14/89

DRsp Nr. 1996/11647

Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

»Zahlungen zur Ablösung eines aufgrund eines Vermächtnisses eingeräumten Wohnungsrechts stellen grundsätzlich - nachträgliche - Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers dar. Dies gilt entgegen dem BMF-Schreiben vom 15.11.1984 (BStBl I 1984, 561 - sog. Nießbrauchserlaß, Tz. 25, 46, 51 - auch dann, wenn das Nutzungsrecht unentgeltlich eingeräumt oder das Grundstück unentgeltlich erworben worden ist.«

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 2 ; HGB § 255 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger ist Alleinerbe seines im Juli 1980 verstorbenen Vaters. Zur Erbmasse gehörte ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. In seinem Testament hatte der Vater des Klägers seiner Frau, der Stiefmutter des Klägers, ein unbefristetes Wohnrecht an zwei Räumen und einem Kellerraum des Einfamilienhauses eingeräumt.