BFH - Urteil vom 19.03.1996
VIII R 15/94
Normen:
EStG § 17 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 1996, 1258
BFHE 180, 146
BStBl II 1996, 312
DB 1996, 1317
DStR 1996, 1120
DStZ 1996, 469
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG bei Zuzug aus dem Ausland

BFH, Urteil vom 19.03.1996 - Aktenzeichen VIII R 15/94

DRsp Nr. 1996/20885

Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG bei Zuzug aus dem Ausland

»Tritt ein Steuerpflichtiger in die unbeschränkte Steuerpflicht ein, sind zuvor entstandene Wertzuwächse einer wesentlichen Beteiligung in gleicher Weise steuerlich zu erfassen wie Wertzuwächse während eines Zeitraums, in welchem der Steuerpflichtige eine noch nicht wesentliche Beteiligung im Privatvermögen gehalten hat.«

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit. Er zog im Dezember 1978 in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Im Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels hielt er 75 von 250 Geschäftsanteilen an der X-Gesellschaft niederländischen Rechts in seinem Privatvermögen.

Mit notariellem Vertrag vom 30. Juni 1979 veräußerte er sämtliche Anteile zum Preis von 1 375 000 hfl. Der Erwerber behielt u.a. vom Kaufpreis einen Steuerabzugsbetrag von 195 000 hfl (15 % aus 1300000 hfl) ein.