LAG Hamm - Urteil vom 21.06.2006
2 Sa 1861/05
Normen:
BGB § 242 § 613a Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Münster - 3 Ca 452/05 - 06.09.2005,

Anscheinsbeweis für Betriebsübergang bei Übernahme von Markenartikeln - keine Verwirkung des Fortsetzungsverlangen bei Übernahme des vom Betriebsveräußerer unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses und fehlendem Vertrauensschutz

LAG Hamm, Urteil vom 21.06.2006 - Aktenzeichen 2 Sa 1861/05

DRsp Nr. 2007/978

Anscheinsbeweis für Betriebsübergang bei Übernahme von Markenartikeln - keine Verwirkung des Fortsetzungsverlangen bei Übernahme des vom Betriebsveräußerer unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses und fehlendem Vertrauensschutz

1. Für einen Betriebsübergang spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, wenn die Erwerberin nicht nur wesentliche Teile des unbeweglichen und des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens übernommen hat sondern sich nach ihren Außenwirkung erlangenden Verlautbarungen ausdrücklich berühmt, Nachfolgerin eines traditionsreichen ortsansässigen Unternehmens geworden zu sein; wenn schon die Übernahme einer Vertriebsberechtigung zu einem Betriebsübergang führt, muss dies erst recht gelten, wenn ein Unternehmen die unter dem Markennamen eingeführten Produkte weiterhin herstellt und vertreibt und gegenüber dem gleichen Kundenkreis damit wirbt, diese Produkte in gleicher Qualität auf dem Markt anzubieten.