FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.11.2013
1 K 35/12
Normen:
KStG § 27; EStG § 44 Abs. 5; AO § 164, 129; GG Art. 14, 19 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2014, 1562
DStR 2014, 8
DStRE 2014, 798

Anspruch auf Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagekonto - Haftungsanspruch wegen nicht abgeführter Kapitalertragsteuer

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.2013 - Aktenzeichen 1 K 35/12

DRsp Nr. 2014/3359

Anspruch auf Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagekonto - Haftungsanspruch wegen nicht abgeführter Kapitalertragsteuer

§ 27 Abs. 5 Satz 2 KStG enthält eine gesetzliche Fiktion, die Verzögerungen durch verspätete Bescheinigungen einer Einlagenrückgewähr vermeiden soll. Ist eine Bescheinigung mit dem nach § 27 Abs. 3 KStG erforderlichen Inhalt nicht bis zum Tage der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, gilt eine Einlagenrückgewähr von 0 Euro bescheinigt. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung des Feststellungsbescheides besteht auch dann nicht, wenn dieser unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Das Gesetz stellt in diesem Punkt ausdrücklich nicht auf den Gesichtspunkt der Bestandskraft ab. Hierbei handelt es sich um eine zielgerichtete Änderung der bis 2005 geltenden Rechtslage, welche nicht im Wege der Auslegung und/oder teleologischen Reduktion rückgängig gemacht oder durch sachliche Billigkeitsmaßnahmen korrigiert werden kann. Der Gesetzgeber hat nämlich durch die Festschreibung einer Verwendung von 0 Euro eine klare und eindeutige Regelung getroffen und dabei Härten absichtlich in Kauf genommen. Die Ausschlussregelung ist auch mit übergeordnetem Recht vereinbar. Der Gesetzgeber überschreitet hierdurch nicht die Grenzen seines Gestaltungsspielraumes.

Normenkette:

§ ;