BAG - Urteil vom 26.09.2007
10 AZR 657/06
Normen:
ArbGG § 11 Abs. 2 § 74 Abs. 1 S. 3 ; BGB § 613a ; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1 ; ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 234 § 236 § 237 ;
Fundstellen:
AP Nr. 344 zu § 613a BGB
ArbRB 2008,12
DB 2008, 244
NZA 2007, 1426
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 13.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 166/05
ArbG Zwickau, vom 27.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1294/04

Anspruch auf eine Jubiläumsgabe; Anrechnung von Vordienstzeiten

BAG, Urteil vom 26.09.2007 - Aktenzeichen 10 AZR 657/06

DRsp Nr. 2007/19487

Anspruch auf eine Jubiläumsgabe; Anrechnung von Vordienstzeiten

Orientierungssätze: 1. Die Betriebsparteien können den Anspruch auf eine Jubiläumsgabe an die dem Arbeitgeber bewiesene Treue knüpfen und bestimmen, dass nicht bei dem Arbeitgeber zurückgelegte Vordienstzeiten nicht zur Dienstzeit zählen. 2. Aus § 613a BGB ergibt sich nicht, dass durch den Betriebsübergang neue Ansprüche der übernommenen Arbeitnehmer begründet werden. War einem Arbeitnehmer von dem ehemaligen Betriebsinhaber keine Jubiläumsgabe zugesagt, ist der Betriebserwerber deshalb nicht nach § 613a BGB verpflichtet, die vor dem Betriebsübergang zurückgelegte Beschäftigungszeit auf die für die Jubiläumsgabe erforderliche Dienstzeit anzurechnen.

Normenkette:

ArbGG § 11 Abs. 2 § 74 Abs. 1 S. 3 ; BGB § 613a ; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1 ; ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 234 § 236 § 237 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch darüber, ob der Klägerin eine Jubiläumszahlung iHv. 16.958,53 Euro wegen einer Dienstzeit von 40 Jahren zusteht.