Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG; Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - Aktenzeichen IX R 96/07
DRsp Nr. 2008/21887
Anteilstausch in der Einkunftsart § 17EStG; Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
»1. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert (§ 9BewG) zu bemessen.2. Eine Veräußerungsbeschränkung ist bei der Bewertung zu berücksichtigen, wenn sie im Wirtschaftsgut selbst gründet und für alle Verfügungsberechtigten gilt.«
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