Share Deal

Autor: Mayer

Im Hinblick auf die Übergabe eines Unternehmens besteht die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen der Umsetzungsart durch Übertragung der Anteile (Share Deal) oder durch Übertragung der Wirtschaftsgüter (Asset Deal). Beide Übertragungsalternativen haben jeweils unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für den Verkäufer, weshalb steuerliche Aspekte für die Wahl meist ausschlaggebend sind.1) Im Folgenden wird die Übertragung der Anteile und Wirtschaftsgüter jedoch nicht nur beschränkt auf die steuerlichen, sondern unter Einbeziehung auch anderer betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte dargestellt und sowohl aus der Sicht des Verkäufers als auch aus der Perspektive des Erwerbers betrachtet.

Gegenstand des Vollzugsgeschäfts