FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.03.2000
2 K 236/98
Fundstellen:
EFG 2000, 685

Anteilsveräußerung und Fortsetzung freiberuflicher Tätigkeit

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2000 - Aktenzeichen 2 K 236/98

DRsp Nr. 2001/2588

Anteilsveräußerung und Fortsetzung freiberuflicher Tätigkeit

Es ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig, ob die Tarifermäßigung für die Veräußerung eines Anteils an einer Freiberufler-Sozietät nicht zu gewähren ist, weil der Steuerpflichtige sechs Monate nach der Veräußerung in lediglich 15 km Entfernung eine Einzelpraxis eröffnet. Entscheidend ist letztlich, ob im lokalen Umfeld der Einzelpraxis der Bekanntheitsgrad sowie die Werbewirksamkeit des Namens der aufgelösten Sozietät eine nennenswerte Förderung der neugegründeten Praxis erwarten lassen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob und ggf. in welchem Umfang der vom Kläger bei seinem Ausscheiden aus der mit dem Beigeladenen betriebenen Steuerberatersozietät Ende 1992 erzielte Veräußerungserlös in Höhe von 101.321 DM nach §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 2 bis 4 und 34 und 2Abs. 1 steuerbegünstigt ist.