1.
Die Revision ist nicht zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) zuzulassen.
a)
Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts ist insbesondere erforderlich, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, so beispielsweise, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen. Erforderlich ist eine Entscheidung des BFH nur dann, wenn die Rechtsfortbildung über den Einzelfall hinaus im allgemeinen Interesse liegt und wenn die Frage nach dem "Ob" und ggf. dem "Wie" der Rechtsfortbildung klärungsbedürftig ist.
b)
Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Personengesellschaft eine Tätigkeit entfaltet, die die Ausübung eines freien Berufs i.S. von § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) darstellt, ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt:
aa)
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|