1. Auf die Beschwerde des Arbeitgebers (Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 28.10.2009 -
Die Anträge des Betriebsrats werden als unzulässig zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligte zu 2 (fortan: Arbeitgeberin) einen von ihr abgeschlossenen Personalüberleitungsvertrag wirksam gekündigt hat.
Der Antragsteller ist der bei der Arbeitgeberin, die eine Klinik in B. T. betreibt, gebildete Betriebsrat. In der Klinik werden ca. 370 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sieben Beamte der Stadt B. T. beschäftigt.
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