OLG Stuttgart - Beschluss vom 30.07.2013
8 W 173/12
Normen:
BGB § 2211;

Antragsbefugnis des Miterben auf Berichtigung des Grundbuchs bei Anordnung der Testamentsvollstreckung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.07.2013 - Aktenzeichen 8 W 173/12

DRsp Nr. 2013/20086

Antragsbefugnis des Miterben auf Berichtigung des Grundbuchs bei Anordnung der Testamentsvollstreckung

Ein Miterbe ist auch dann berechtigt, die Grundbuchberichtigung zu beantragen, wenn das betreffende Grundstück der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegt.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Beteiligten Ziff. 1 wird der Beschluss des Notariats Ravensburg - Grundbuchamt - vom 20.04.2012, Az. GRG IV Nr. 164/2012,

aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, über den Eintragungsantrag vom 10.04.2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

2.

Die Kostenrechnung des Notariats Ravensburg - Grundbuchamt - vom 30.04.2012 (Kassenzeichen IV/8404) wird

aufgehoben.

3.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

4.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

5.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2211;

Gründe

I.