1. Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
2. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5.001,00 € festgesetzt.
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