EuGH - Urteil vom 12.02.2009
Rs. C-466/07
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1; Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. L 82, S.; 16) Art. 1 Abs. 1 Buchst. a; 16) Art. 1 Abs. 1 Buchst. b; 16) Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1; 16) Art. 4 Abs. 2; 16) Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1; 16) Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 4;
Fundstellen:
ArbRB 2009, 95
AuR 2009, 144
BB 2009, 1133
DB 2009, 517
DZWIR 2009, 236
NJ 2009, 218
NJW 2009, 2029
NZA 2009, 251
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2009, 433
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf - (Vorlage-) Beschluss vom 10.08.2007 - 9 Sa 303/07,

Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/23/EG bei vertraglicher Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen unter Beibehaltung der Selbständigkeit - [Dietmar Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH]

EuGH, Urteil vom 12.02.2009 - Aktenzeichen Rs. C-466/07

DRsp Nr. 2009/3709

Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/23/EG bei vertraglicher Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen unter Beibehaltung der Selbständigkeit - [Dietmar Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH]

Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu prüfen.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)

12. Februar 2009

"Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff 'Übergang' - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung"

In der Rechtssache C-466/07