BFH - Urteil vom 18.04.2012
X R 5/10
Normen:
EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2 S. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 20.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1424/06 1112

Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen und auf Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme von Bürgschaften

BFH, Urteil vom 18.04.2012 - Aktenzeichen X R 5/10

DRsp Nr. 2012/14065

Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen und auf Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme von Bürgschaften

1. Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Wertminderungen, wie sie durch Teilwertabschreibungen abgebildet werden, unterliegen --unabhängig von der Frage der Fremdüblichkeit der Darlehensüberlassung und einer etwaigen Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis-- mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs mit nach § 3 Nr. 40 EStG hälftig steuerbefreiten Beteiligungserträgen nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG (gegen BMF-Schreiben vom 8. November 2010, BStBl I 2010, 1292, Nr. 2).2. In gleicher Weise unterfallen substanzbezogene Wertminderungen von Rückgriffsforderungen aus der Inanspruchnahme aus im Betriebsvermögen gehaltenen Bürgschaften eines Gesellschafters für seine Gesellschaft sowie eine Rückstellungsbildung für die drohende Inanspruchnahme aus solchen Bürgschaften nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG (gegen BMF-Schreiben vom 8. November 2010, BStBl I 2010, 1292, Nr. 6).

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2 S. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2;

Gründe

I.