I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt und Notar. Im Jahre 1987 bildete er mit einem zuvor im Rahmen seiner Kanzlei als Rechtsanwalt tätig gewesenen freien Mitarbeiter (M) eine Bürogemeinschaft, die unter dem Namen "Dr. X und Partner" auftrat und für die er in der Nachbarschaft seiner --beibehaltenen-- Kanzlei gesonderte Büroräume anmietete.
M sollte das Dezernat "allgemeine und Prozesspraxis" der Kanzlei des Klägers betreuen und die insoweit übertragenen Mandate nach Entscheidung und interner Weisung des Klägers in Untervollmacht betreuen. Dafür stand M eine nach dem Dezernatsumsatz unter Abzug einer Kostenbeteiligung bemessene Vergütung zu; gegenüber den Mandanten rechnete allein der Kläger ab.
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