1. Der Einkommensteuerbescheid 2002 vom 24. Juni 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Mai 2006, geändert am 21. September 2006, wird dahingehend abgeändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit - EUR 34.126,67 angesetzt werden. Die Berechnung der Einkommensteuer 2002 wird dem Beklagten aufgegeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob Verluste aus der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils vollständig zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|