FG Niedersachsen - Urteil vom 05.09.2016
2 K 176/14
Normen:
EStG § 3 Nr. 40a; EStG § 3c Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2017, 1409

Anwendung des Teilabzugsverbotes auf Gewinnminderungen aus an zwei Kapitalgesellschaften vorgenommenen Teilwertabschreibungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2016 - Aktenzeichen 2 K 176/14

DRsp Nr. 2016/18644

Anwendung des Teilabzugsverbotes auf Gewinnminderungen aus an zwei Kapitalgesellschaften vorgenommenen Teilwertabschreibungen

1. Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG a.F. kommt nicht zur Anwendung, wenn aus einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung lediglich Einlagen zurück gewährt werden.2. Die Rückgewähr von Einlagen führt nicht zu Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S.d. § 3 Nr. 40 Buchstabe a) EStG.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40a; EStG § 3c Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anwendung des Teilabzugsverbotes auf Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen, die auf die Beteiligungen der Klägerin an zwei Kapitalgesellschaften vorgenommen wurden.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, an der neben der R.-GmbH als Komplementärin 41 natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt sind.

Sie war seit deren Gründung im Jahr 2006 mit jeweils 21,2% am Stammkapital der B1 GmbH und B2 GmbH (500.000 €) beteiligt. Diese beiden Gesellschaften waren mit dem Ziel gegründet worden, ein großes Investitionsprojekt zu realisieren.

Zur Abdeckung zwischenzeitlich entstandener Verluste mussten die Gesellschafter der B2 GmbH Einzahlungen i.H.v. 25.216.665,83 € leisten. Der Anteil der Klägerin an diesen Einzahlungen betrug 5.345.933,15 € (21,2% von 25.216.665,83 €).