ArbG Düsseldorf, vom 06.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 508/98
Arbeitsgerichtsverfahren: Klage auf Feststellung der Geltung bestimmter Tarifverträge; Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf Tarifverträge - Betriebsübergang - Tarifwechsel
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.1999 - Aktenzeichen 14 (16) Sa 1444/98
DRsp Nr. 2002/3766
Arbeitsgerichtsverfahren: Klage auf Feststellung der Geltung bestimmter Tarifverträge; Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf Tarifverträge - Betriebsübergang - Tarifwechsel
1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, daß bestimmte Tarifverträge auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden.2. Die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur sogenannten "großen dynamischen Klausel" finden keine Anwendung, wenn die Arbeitsvertragsparteien fach- oder branchenfremde Tarifverträge in Bezug genommen haben (im Anschluss an BAG EzA Nr. 7 zu § 3TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag - DRsp-ROM Nr. 1997/474 und BAG EzA Nr. 8 zu § 3TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag - DRsp-ROM Nr. 1997/6373 -).
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