LAG Düsseldorf - Urteil vom 14.06.1995
11 Sa 1685/94
Normen:
BGB § 613a ; KO § 12 ; KSchG §§ 1 9 ; ZPO §§ 240 325 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 06.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 100/94

Arbeitsverhältnis: Auflösung und Abfindung bei Betriebsübergang nach Erhebung der Kündigungsschutzklage

LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.1995 - Aktenzeichen 11 Sa 1685/94

DRsp Nr. 2002/8662

Arbeitsverhältnis: Auflösung und Abfindung bei Betriebsübergang nach Erhebung der Kündigungsschutzklage

Hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber, der ihm gekündigt hat, eine Kündigungsschutzklage erhoben und wird nach deren Rechtshängigkeit der Betrieb veräußert, kann der Arbeitnehmer einen bisher nicht gestellten Auflösungsantrag mit Erfolg nur in einem Prozess gegen den ihm bekannten Betriebserwerber stellen.

Normenkette:

BGB § 613a ; KO § 12 ; KSchG §§ 1 9 ; ZPO §§ 240 325 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 20.03.1997 - 8 AZR 769/95 - DRsp-ROM Nr. 1997/6368 -.

Vorinstanz: ArbG Solingen, vom 06.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 100/94