AP Nr. 96 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung
ARST 1998, 139
AuR 1998, 168
BB 1998, 1113
DB 1998, 684
LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48
NZA-RR 1998, 250
ZTR 1998, 281
Vorinstanzen:
ArbG Bremerhaven - 1 Ca 517/95 - 14.11.96,
Arbeitsverhältnis: Betriebsbedingte Kündigung für Betriebsärztin nach Teilbetriebsübergang und Zustimmung des Betriebsrats
LAG Bremen, Urteil vom 09.01.1998 - Aktenzeichen 4 Sa 11/97
DRsp Nr. 2001/14413
Arbeitsverhältnis: Betriebsbedingte Kündigung für Betriebsärztin nach Teilbetriebsübergang und Zustimmung des Betriebsrats
1. Stimmt der Betriebsrat dem an ihn vom Arbeitgeber gerichteten Antrag auf Abberufung einer Betriebsärztin gemäß § 9 Abs. 3Arbeitssicherheitsgesetz zu, so ist eine vom Arbeitgeber der Betriebsärztin daraufhin ausgesprochene Kündigung aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt, wenn für die Betriebsärztin kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung steht.Eine Interessenabwägung findet nicht statt, wenn festgestellt wird, daß eine von den Gerichten zu akzeptierende Unternehmerentscheidung vorliegt, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes und damit zu einer Kündigung führt und die auch nicht offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist.2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Antrag nach § 9 Abs. 3Arbeitssicherheitsgesetz und die Anhörung des Betriebsrats nach § 102BetrVG in demselben Schreiben an den Betriebsrat durch den Arbeitgeber enthalten sind, sofern für den Betriebsrat erkennbar ist, daß der Arbeitgeber sowohl das Verfahren nach § 9 Abs. 3Arbeitssicherheitsgesetz als auch das Verfahren nach § 102BetrVG durchführen will.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.