FG Münster vom 21.02.2001
10 K 5569/92 E
Fundstellen:
EFG 2001, 827

Atypisch stille Unterbeteiligung an GmbH-Anteil

FG Münster, vom 21.02.2001 - Aktenzeichen 10 K 5569/92 E

DRsp Nr. 2001/13274

Atypisch stille Unterbeteiligung an GmbH-Anteil

Die Veräußerung eines GmbH-Anteils kann auch bei Bestehen einer atypisch stillen Unterbeteiligung hieran zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG führen.

Für die Praxis:

Der Kläger war zu 50 % an einer GmbH beteiligt und hatte einer aus seinen drei Kindern bestehenden GbR eine atypisch stille Unterbeteiligung an dem GmbH-Anteil eingeräumt. Als der GmbH-Anteil veräußert wurde, nahm das Finanzamt beim Kläger einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 EStG an. Dem folgte das FG. Ausschlaggebend für die Zurechnung der veräußerten GmbH-Beteiligung beim Kläger waren Vertragsbestimmungen, wonach allein die Entscheidung des Klägers maßgebend war, ob und wie über die Unterbeteiligung wirtschaftlich verfügt werden konnte.

Fundstellen
EFG 2001, 827