Strittig ist die Höhe des Gewinns aus der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.
Die Klägerin zu 1) war mit Herrn ... verheiratet. Der Ehemann - nachfolgend Erblasser genannt - verstarb am 9. September 1997. Beerbt wurde er von der Klägerin zu 1) und seinen drei Kindern, den Klägern zu 2), zu 3) und zu 4).
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