FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 01.09.2015
7 V 7177/15
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 1081

Aufhebung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2015 - Aktenzeichen 7 V 7177/15

DRsp Nr. 2016/5018

Aufhebung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch

Tenor

Die Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 27.07.2015 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 14.08.2015 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;

Gründe

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts -RBB- erließ am 01.09.2014, 01.10.2014 und 02.03.2015 gegenüber dem Antragsteller Bescheide über Rundfunkbeiträge für den Zeitraum Januar 2013 bis Dezember 2014. Der Antragsteller leistete darauf keine Zahlungen. Für die rückständigen Beiträge ergingen Mahnungen, die erfolglos blieben. Darauf hin ersuchte der RBB den Antragsgegner, die fälligen Beiträge nebst Nebenabgaben in Höhe von insgesamt 458,93 € gegenüber dem Antragsteller zu vollstrecken.