Auflösung der Partnerschaftsgesellschaft

Autor: Wenhardt

Anwendbarkeit der OHG-Regeln

Zur Auflösung einer PartG kommt es beispielsweise durch Ablauf der vereinbarten Zeit oder durch Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft.

Mit der Auflösung der PartG tritt die Gesellschaft in das Stadium der Liquidation über. Die Liquidation bzw. Auflösung einer PartG erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Liquidation der OHG (§  10 Abs.  1 PartGG i.V.m. §§  145 - 158 HGB). Das Vermögen der PartG wird nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten auf die einzelnen Partner verteilt. Aber auch eine Naturalteilung ist möglich.1)

Gemeinschaftliche Liquidation

Kraft Gesetzes werden die Partner der Gesellschaft gemeinschaftlich zu deren Liquidatoren; abweichende Regelungen können allerdings im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden. Die Liquidatoren wickeln die laufenden Geschäfte der PartG ab und können im Rahmen der Liquidation nur gemeinschaftlich aktiv tätig werden.