FG Düsseldorf - Urteil vom 19.10.1999
13 K 7553/95 F
Normen:
EStG § 17;
Fundstellen:
EFG 2000, 257

Auflösungsverlust; Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Krise - Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen als nachträgliche

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 13 K 7553/95 F

DRsp Nr. 2001/1629

Auflösungsverlust; Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Krise - Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen als nachträgliche

Der für die Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten i.H. des gemeinen Wertes stehengelassener Gesellschafterdarlehen maßgebende Zeitpunkt des Kriseneintritts ist nicht notwendig mit dem Eintritt der rechnerischen Überschuldung identisch, sondern setzt weiterhin eine negative Fortbestehensprognose voraus. Gegenläufiges Indiz kann u. a. der positive Marktwert der Anteile bei der Bewertung nach dem "Stuttgarter Verfahren" sein.

Normenkette:

EStG § 17;

Tatbestand:

Streitig ist, in welcher Höhe ein Auflösungsverlust aus der Auflösung der X-GmbH steuerlich zu berücksichtigen ist und zu einem verbleibenden Verlustabzug zur Einkommensteuer der Kläger zum 31.12.1990 führt.