I.
In der Hauptsache ist streitig, ob ein Veräußerungsverlust nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen ist. Der Antragsteller und Kläger im Hauptsacheverfahren (ASt) war geschäftsführender Alleingesellschafter der Fa. G. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Amtsgerichts ... vom 01.10.1997 das Konkursverfahren eröffnet. Der Schlusstermin fand am 04.12.2003 statt. Am 19.02.2004 wurde das Konkursverfahren endgültig aufgehoben.
In seiner ESt-Erklärung 1997 machte der ASt einen gewerblichen Veräußerungs-/Auflösungsverlust in Höhe von 178.703 DM geltend. Diesen ermittelte er wie folgt:
Einnahmen
Veräußerung einer 10 %-Beteiligung (Einnahme 12.03.1996)
20.000 DM
./. anteilige Anschaffungskosten
(10 % von 25.500 DM)
2.550 DM
./. anteilige Anschaffungskosten
(90 % von 25.500 DM) wegen Konkurs (21.10.1997)
22.950 DM
./. nachträgliche Anschaffungskosten
kapitalersetzendes Darlehen
172.000 DM
./. Notarkosten
1.203 DM
Summe
178.703 DM
...
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