FG Saarland - Urteil vom 26.05.2004
1 K 121/02
Normen:
EStG § 17 ;

Aufstockung einer unwesentlichen zu einer wesentlichen Beteiligung; Einkommensteuer 1994

FG Saarland, Urteil vom 26.05.2004 - Aktenzeichen 1 K 121/02

DRsp Nr. 2004/12264

Aufstockung einer unwesentlichen zu einer wesentlichen Beteiligung; Einkommensteuer 1994

Stockt ein Stpfl. seine bis dahin nicht wesentliche Beteiligung von 25 % an einer GmbH kurz vor Veräußerung seines GmbH-Anteils um 500 DM auf, so ist der Schluss auf eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht gerechtfertigt, wenn im Zeitpunkt des Erwerbs des "Mini-Anteils" nicht mehr zu erwarten ist, dass die erweiterte Beteiligung des Stpfl. zu positiven Einkünften führen wird. Gleichzeitig kann ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) vorliegen.

Normenkette:

EStG § 17 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie führen den Rechtsstreit wegen der Frage, ob der Kläger Verluste aus einer Beteiligung an einer GmbH steuerlich geltend machen kann.