I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben zwei Töchter. Die ältere --im Juli 1975 geborene-- Tochter besuchte bis Juni 1995 ein Gymnasium. Außerdem hat sie im Streitjahr 1994 --nach dem Vortrag der Kläger im Hinblick auf ihr Berufsziel Tänzerin und Choreographin-- Tanzkurse in einer Tanzschule absolviert.
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