Ausgefallene Finanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters nach dem neuen § 17 Abs. 2a EStG

Autor: Ott

Gesetzliche Neuregelung in §  17 Abs.  2a EStG

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.20191) wurde durch Art. 2 Nr. 10 der neue §  17 Abs.  2a EStG in das EStG eingefügt. Die ebenfalls vorgesehene Änderung in §  20 Abs.  2 EStG ist vom Gesetzgeber nicht umgesetzt worden.

Nachträgliche Anschaffungskosten

Die Neuregelung des §  17 Abs.  2a EStG 2) sieht - in Anlehnung an §  255 Abs.  1 HGB - erstmals eine Definition der Anschaffungskosten einschließlich nachträglicher Anschaffungskosten für Anteile an Kapitalgesellschaften im Anwendungsbereich des §  17 EStG vor und hat folgenden Wortlaut:

"(2a) 1Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um die Anteile im Sinne des Absatzes 1 zu erwerben. 2Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. 3Zu den nachträglichen Anschaffungskosten im Sinne des Satzes 2 gehören insbesondere

1. offene oder verdeckte Einlagen,

2. Darlehensverluste, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst war, und