Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung
BGH, Urteil vom 13.07.1994 - Aktenzeichen XII ZR 1/93
DRsp Nr. 1994/2928
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung
»Hat ein Ehegatte bei Gütertrennung durch seine Mitarbeit im Betrieb des Ehepartners dessen Vermögen vermehrt, so kann ihm nach dem Scheitern der Ehe ein Ausgleichsanspruch zustehen (Fortführung von BGHZ 84, 361).«
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