FG Münster - Urteil vom 27.10.2008
6 K 4721/04 E
Normen:
EStG § 22 Nr. 3;
Fundstellen:
EFG 2009, 577

Ausgleichszahlung für Umwidmung von Grundbesitz in naturschutzrechtliches Ausgleichsareal

FG Münster, Urteil vom 27.10.2008 - Aktenzeichen 6 K 4721/04 E

DRsp Nr. 2009/4919

Ausgleichszahlung für Umwidmung von Grundbesitz in naturschutzrechtliches Ausgleichsareal

1. Eine Entschädigung, die ein Steuerpflichtiger dafür erhält, dass er freiwillig auf bestimmte Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks verzichtet und sich an bestimmte Erhaltungs-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungspflichten hält, kann als Einnahme bei den sonstigen Einkünften i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig sein. 2. Zur Abgrenzung einer Entschädigungszahlung für einen endgültigen Rechtsverlust von Leistungen zum Ausgleich bloßer Nutzungsbeeinträchtigungen.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 3;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine im Jahr 1998 vereinnahmte Entschädigung für die naturschutzrechtliche Beschränkung ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter und im Privatvermögen gehaltener Grundstücke der Einkommensteuer unterliegt.