Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 12.09.2013 gegen den am 05.09.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 04.09.2013 -
Der Beteiligte zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
1.
Die Erblasserin hatte mit ihrem am 02.09.1996 vorverstorbenen Ehemann N am 14.08.1986 ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament errichtet, in welchem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten; weiter heißt es:
"Der Überlebende von uns setzt hiermit gegebenenfalls unsere drei gemeinschaftliche Kinder zu gleichen Teilen zu seinen Erben ein.
Dem Längstlebenden von uns bleibt vorbehalten, noch abweichend von diesem Erbvertrag insoweit von Todes wegen zu verfügen, als dadurch der Erbteil eines Abkömmlings nicht um mehr als ein Viertel verkürzt wird."
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|