Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Frankenberg (Eder) vom 27. August 2015 abgeändert. Der Antrag der Beteiligten zu 2) vom 29. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 5.000 € festgesetzt.
I.
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