1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. September 2007 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der der Klägerin für die Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 30. November 2005 zustehenden Vergütung.
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